Tierparkverordnung

Damit sich im Tierpark Bern nicht nur die Besuchenden, sondern auch unsere Tiere wohl fühlen, müssen sich alle an Regeln halten. Wenn Sie sie einhalten, tragen Sie dazu bei, dass alle zufrieden sind und einen schönen Besuch im Tierpark erleben. Die Stadt Bern bittet alle Besucherinnen und Besucher, nachfolgende Tierparkverordnung einzuhalten.

Rücksicht

Auf Tiere ist Rücksicht zu nehmen. Es ist nicht erlaubt, Tiere zu füttern, zu necken oder aufzuschrecken. Auf die Anlagen ist Rücksicht zu nehmen. Abschrankungen der Anlagen sind zu beachten.

Hunde

Hunde sind im eintrittspflichtigen Teil des Tierparks und im Kinderzoo nicht zugelassen, im eintrittsfreien Teil sind sie an der Leine zu führen. Assistenzhunde in Begleitung einer beeinträchtigten Person dürfen in den eintrittspflichtigen Teil und in den Kinderzoo mitgeführt werden.

Fotografieren

Für private Zwecke ist das Fotografieren und Filmen erlaubt. Für kommerzielle Aufnahmen benötigen Sie die Genehmigung des Tierparks.

Sicherheit

Den Anordnungen des Tierparkpersonals ist Folge zu leisten.

Folgen

Besucherinnen und Besucher, die sich nicht an die Tierparkordnung halten, können aus dem Park gewiesen werden.

Verständnis

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen viel Spass beim Besuch Ihres Tierparks!

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Logo der European Association of Zoos and Aquaria
Logo vom Verband der Zoologischen Gärten
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