Sicherheitsvorschriften im BärenPark

Die Besuchenden des BärenParks Bern anerkennen die vorliegenden Sicherheitsvorschriften sowie alle weiteren Regeln zur Sicherheit des BärenParks, insbesondere die BärenPark-Verordnung vom 19.12.2012. Die Sicherheitsvorschriften sind für alle Besuchenden verbindlich.

Die Besuchenden werden insbesondere auf Folgendes aufmerksam gemacht:

  1. Die Anweisungen des Personals sind strikte zu befolgen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der städtischen BärenPark-Verordnung vom 19.12.2012 (Stand: 01.04.2017)
  2. Der BärenPark ist ein Wildpark mitten in der Stadt Bern. Der Besuch des BärenParks erfolgt daher auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko des Besuchenden.
  3. Es ist strikte verboten, über die Sicherheitsabschrankungen zu klettern.
  4. Kinder dürfen nur in Begleitung Erwachsener den BärenPark betreten. Die Kinder sind von der erwachsenen Begleitperson stets zu beaufsichtigen.
  5. Kinder dürfen nicht auf die Geländer gesetzt und nicht auf den Schultern getragen werden.
  6. Das Baden im Uferbereich des BärenParks ist strikte verboten.
  7. Die Aare ist ein gefährlicher Fluss. Die Besuchenden werden mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass die Strömung im Uferbereich des BärenParks besonders stark und gefährlich ist. Der Wasserspiegel kann infolge Gewitter oder starkem Regen im Oberland rapide ansteigen.
  8. Das Flussufer des BärenParks kann infolge Nässe oder Frost rutschig sein.
  9. Die Besuchenden sind gehalten, bei einem Unfall umgehend das Personal oder die Behörden zu benachrichtigen.

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt!
BärenPark Bern, Januar 2016.

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